1. Klasse Anmeldung

Schuljahr 2023/24

Anmeldung zur Einschulung

Schulanfängerinnen und Schulanfänger

  • Am 1. August 2024 werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 2. Juli 2017 bis zum 1. Juli 2018 geboren sind.
  • Kinder, die nach dem 1. Juli 2018 geboren sind, können auf Antrag der Sorgeberechtigten unter Berücksichtigung ihres geistigen, seelischen, körperlichen und sprachlichen Entwicklungsstandes vorzeitig eingeschult werden.

Eltern, deren Kinder zum 1. August 2024 schulpflichtig werden, erhalten im Rahmen der Anmelderunde für die Erstklässler ein Einladungsschreiben von ihrer regional zuständigen Schule.

Die Anmeldungen werden von der zuständigen Schule in der Zeit vom 8. Januar 2024 bis 25. Januar 2024 entgegen genommen.

BITTE VEREINBAREN SIE VORAB EINEN TERMIN!!!

Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Einladungsschreiben der Behörde für Schule und Berufsbildung,
  • Anmeldeformular AS23
  • Geburtsurkunde des Kindes oder  Geburtsschein  oder  Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch,
  • Personalausweis oder  bei ausländischer Staatsangehörigkeit Pass (oder zugelassener Passersatz),
  • ggf. Gerichtsentscheidung über die Regelung der elterlichen Sorge
  • Impfpass des Kindes
  • Bescheinigung über die letzte altersgemäße ärztliche Vorsorgeuntersuchung (U 9-Untersuchung oder Schularztbesuch)

A l l e   Kinder, die in Hamburg wohnen, sind anzumelden.

Das gilt auch für diejenigen Kinder,

  • die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • die während der Meldezeit vorübergehend ortsabwesend oder im Krankenhaus sind,
  • die in ihrer sprachlichen, körperlichen, geistigen oder seelischen Entwicklung beeinträchtigt sind.

Downloads (PDF):

Anmeldung zur Einschulung  AS 23