Schuljahr 2022/23
Anmeldung zur Einschulung
Schulanfängerinnen und Schulanfänger
- Am 1. August 2022 werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 2. Juli 2015 bis zum 1. Juli 2016 geboren sind.
- Kinder, die nach dem 1. Juli 2016 geboren sind, können auf Antrag der Sorgeberechtigten unter Berücksichtigung ihres geistigen, seelischen, körperlichen und sprachlichen Entwicklungsstandes vorzeitig eingeschult werden.
Eltern, deren Kinder zum 1. August 2022 schulpflichtig werden, erhalten im Rahmen der Anmelderunde für die Erstklässler ein Einladungsschreiben von ihrer regional zuständigen Schule.
Die Anmeldungen werden von der zuständigen Schule in der Zeit vom 5. Januar 2022 bis 25. Januar 2023 entgegen genommen.
BITTE VEREINBAREN SIE VORAB EINEN TERMIN!!!
Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Einladungsschreiben der Behörde für Schule und Berufsbildung,
- Anmeldeformular AS23
- Geburtsurkunde des Kindes oder Geburtsschein oder Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch,
- Personalausweis oder bei ausländischer Staatsangehörigkeit Pass (oder zugelassener Passersatz),
- ggf. Gerichtsentscheidung über die Regelung der elterlichen Sorge
- Impfpass des Kindes
- Bescheinigung über die letzte altersgemäße ärztliche Vorsorgeuntersuchung (U 9-Untersuchung oder Schularztbesuch)
A l l e Kinder, die in Hamburg wohnen, sind anzumelden.
Das gilt auch für diejenigen Kinder,
- die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- die während der Meldezeit vorübergehend ortsabwesend oder im Krankenhaus sind,
- die in ihrer sprachlichen, körperlichen, geistigen oder seelischen Entwicklung beeinträchtigt sind.
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